Spenden

 

Wir laden Sie ein, unsere Sportlerinnen und Sportler als Förderer mit einer Spende zu unterstützen.

Gerne schicken wir Ihnen einen Überweisungsträger zu oder stellen Ihnen Sportler oder ein Projekt vor, welche(s) Sie mit einer Spende unterstützen können.

Sie haben weitere Fragen?

Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Bis zu einem Betrag in Höhe von 200,00 € genügt zur Geltendmachung Ihrer Steuervorteile der Einzahlungsbeleg an die Sportstiftung Berlin mit Angabe des Verwendungszweckes. Ab 201,00 € oder auf Wunsch erhalten Sie von der Sportstiftung Berlin eine Spendenbescheinigung.

Steuervorteil:
Gemeinnützigen Stiftungen werden Steuervergünstigungen gewährt.Wer eine gemeinnützige Stiftung unterstützt, genießt folgende Steuervorteile:

1. Sonderausgabenabzug: Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung können bis zu 1 Million € geltend und über 10 Jahre abgesetzt werden (bei Ehegatten 2 Millionen Euro)

2. Vereinheitlichung und Anhebung des Spendeabzugs auf 20%: Zuwendungen können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden.

 

   

Spendenkonto:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE47100500006600006666
BIC: BELADEBEXXX


Überweisungsträger
(Muster zum Ausdrucken)


Sportstiftung und TOP Sport arbeiten zusammen


Reinhard von Richthofen-Straatmann, Martin Seeber, Norbert Skowronek (v.l.)