Wir
laden Sie ein, unsere Sportlerinnen und Sportler als Förderer
mit einer Spende zu unterstützen.
Gerne
schicken wir Ihnen einen Überweisungsträger
zu oder stellen Ihnen Sportler oder ein Projekt vor, welche(s)
Sie mit einer Spende unterstützen können.
Sie haben weitere Fragen?
Spenden
sind steuerlich abzugsfähig. Bis
zu einem Betrag in Höhe von 200,00 € genügt zur Geltendmachung
Ihrer Steuervorteile der Einzahlungsbeleg an die Sportstiftung Berlin mit Angabe
des Verwendungszweckes. Ab 201,00 € oder auf Wunsch erhalten Sie von der
Sportstiftung Berlin eine Spendenbescheinigung. Steuervorteil:
Gemeinnützigen Stiftungen werden Steuervergünstigungen gewährt.Wer eine gemeinnützige Stiftung unterstützt, genießt folgende Steuervorteile:
1. Sonderausgabenabzug: Zuwendungen
in das Grundstockvermögen einer Stiftung können bis zu 1 Million
€ geltend und über 10 Jahre abgesetzt werden (bei Ehegatten 2 Millionen Euro)
2.
Vereinheitlichung und Anhebung des Spendeabzugs auf 20%: Zuwendungen
können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Steuerpflichtigen
als Sonderausgaben abgezogen werden.
|