Grundlagen der Förderung
Die Förderung der Berliner Sporthilfe versteht sich als Zuschuss für leistungssportbezogene Maßnahmen von Berliner Sportler*innen.
Antragsberechtigt sind nur Sportler*innen, die einem Berliner Verein angehören und für diesen in der jeweiligen Sportart/Disziplin starten. Das Training wird im Leistungsstützpunkt bzw. unter Betreuung des verantwortlichen Trainers lt. Regionalkonzept/Strukturplan des jeweiligen Fachverbandes durchgeführt. Die jährliche Förderung beträgt maximal 2.500,00 €.
Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn das jährliche Einkommen des Sportlers/der Sportlerin 25.000,00 € (brutto) nicht übersteigt und die nationalen und internationalen Dopingbestimmungen mit der Antragstellung anerkannt werden.