Sportstiftung Berlin  
   Förderung von Talenten im Kinder- und Jugendsport  

Grundlagen der Förderung

Die Förderung der Berliner Sporthilfe versteht sich als Zuschuss für leistungssportbezogene Maßnahmen von Berliner Sportler*innen.

Antragsberechtigt sind nur Sportler*innen, die einem Berliner Verein angehören und für diesen in der jeweiligen Sportart/Disziplin starten. Das Training wird im Leistungsstützpunkt bzw. unter Betreuung des verantwortlichen Trainers lt. Regionalkonzept/Strukturplan des jeweiligen Fachverbandes durchgeführt. Die jährliche Förderung beträgt maximal 2.500,00 €.

Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn das jährliche Einkommen des Sportlers/der Sportlerin 25.000,00 € (brutto) nicht übersteigt und die nationalen und internationalen Dopingbestimmungen mit der Antragstellung anerkannt werden.

Förderrichtlinie
Förderrichtlinie der Sportstiftung Berlin
20240724_Fördergrundsätze_V1.3.pdf (244.13KB)
Förderrichtlinie
Förderrichtlinie der Sportstiftung Berlin
20240724_Fördergrundsätze_V1.3.pdf (244.13KB)

 

 
 
 
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